Funktion und Verwendung
Set aus 4 unterschiedlichen umschlossenen radioaktiven Präparaten mit einer Gesamtaktivität von 296 kBq. Die Strahler sind berührungssicher in einem zentrischen Sackloch eines Aluminiumzylinders fixiert und werden in einem Schutzbehältern aus Aluminium geliefert.
Maße
Aluminiumzylinder: Länge 85 mm / Durchmesser: 12 mm
Schutzbehälter mit 5 Bohrungen zur Aufnahme der 4 Aluminiumzylinder: Höhe: 60 mm / Durchmesser: 59 mm
Beschreibung der Einzelpräparate
Präparat 1:
- Isotop: Am-241
- Bauart: umschlossenes Präparat
- Strahlungsarten: α / γ
- Halbwertszeit: 433 Jahre
- Nenn-Aktivität: 74 kBq (unkalibriert)
- Aktivitäts-Toleranz: +10% / -20%
- Freigrenze für Am-241 gem. StrlSchV: 10 kBq
- Kategorie gem. StrlSchV: Präparat mit Bauart-Zulassung (BfS 01/10 StrlSchV vom 12.02.2010)
Präparat 2:
- Isotop: Sr-90
- Bauart: umschlossenes Präparat
- Strahlungsart: β- / γ
- Halbwertszeit: 28,5 Jahre
- Nenn-Aktivität: 74 kBq (unkalibriert)
- Aktivitäts-Toleranz: +0% / -40%
- Freigrenze für Sr-90 gem. StrlSchV: 10 kBq
- Kategorie gem. StrlSchV: umgangsgenehmigungspflichtiges Präparat
Präparat 3:
- Isotop: Co-60
- Bauart: umschlossenes Präparat
- Strahlungsart: γ
- Halbwertszeit: 5,2 Jahre
- Nenn-Aktivität: 74 kBq (unkalibriert)
- Aktivitäts-Toleranz: +0% / -20%
- Freigrenze für Co-60 gem. StrlSchV: 100 kBq
- Kategorie gem. StrlSchV: Freigrenzenpräparat
Präparat 4:
- Isotop: Na-22
- Bauart: umschlossenes Präparat
- Strahlungsart: β+ / γ
- Halbwertszeit: 2,6 Jahre
- Nenn-Aktivität: 74 kBq (unkalibriert)
- Aktivitäts-Toleranz: +10% / -20%
- Freigrenze für Na-22 gem. StrlSchV: 1 MBq
- Kategorie gem. StrlSchV: Freigrenzenpräparat
Vorschriften
Der Präparatesatz besteht aus einem Präparat mit einer Bauartzulassung und drei Präparaten, die gemäß der Summenformel (vergl. Anlage III der StrlSchV) oberhalb der geltenden Freigrenze liegen (8,2-fache der aktuellen Freigrenze).
In der Bundesrepublik Deutschland ist daher beim Umgang mit diesem Satz zwingend eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden erforderlich. D.h. der Satz kann nur bei Vorlage einer behördlichen Umgangsgenehmigung abgegeben werden.
In anderen Ländern gelten andere behördliche Auflagen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen.