Funktion und Verwendung
Gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 65) müssen radioaktive Präparate, die die Freigrenze überschreiten, vor dem Zugriff durch unbefugte Personen gesichert sein, d.h. in einem Spezialschrank mit Sicherheitsschloss und vorgeschriebener Kennzeichnung ("Radioaktivität") aufbewahrt werden. Dieser Stahlschrank zur diebstahlsicheren Aufbewahrung von radioaktiven Präparaten entspricht dabei diesen Vorgaben bzw. technischen Anforderungen der StrlSchV und Richtlinien für Sicherheit im Unterricht
Vorteile
- Höchste Sicherheit und Diebstahlschutz gemäß gesetzlichen Vorgaben
- Kennzeichnung "Radioaktivität" zur Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, gemäß ASR A1.3/W003, DIN EN ISO 7010/W003
Ausstattung und Technische Daten
- aus lackiertem Stahl, kratzfest pulverbeschichtet
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Sicherheitsdoppelbartschloss mit Doppelbolzenverriegelung
- ein Zwischenboden
- Rückwand mit Bohrungen für Wandmontage
- Inkl. Montageschrauben
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Abmessungen Außen: 380 x 300 x 300 mm, Innen: 376 x 296 x 250 mm (B x H x T)
- Gewicht: 13,5 kg